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Akkumuliertes betreutes Jugendwohnen § 34 SGB VIII

Freie Plätze in unseren gemäß § 45 SGB VIII betriebserlaubten Einrichtungen können Sie hier einsehen

Im betreuten Wohnen/ akkumuliert betreutem Wohnen besteht die Chance die notwendigen Skills für ein eigenständiges Leben zu erlernen. Diese bieten wir für Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 16. Lebensjahr (bis max. 21. Lebensjahr) die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Die dennoch in ihrer Entwicklung soweit fortgeschritten sind, dass eine vollstationäre Unterbringung nicht mehr notwendig erscheint aber noch weitreichender Beratung, Unterstützung und Begleitung bedürfen.

Hierzu bieten wir Plätze in unserem betreuten Wohnen/ akkumuliert betreutem Wohnen in Zwei- bzw. Drei- und Vierzimmerwohnungen an. Zusätzlich betreuen wir ambulant Jugendliche in ihren eigenen Wohnungen.

Die Jugendlichen werden von unseren pädagogischen Fachkräften unterstützt und angeleitet, die sie mit einer festen Anzahl an wöchentlichen Fachleistungsstunden betreuen. Ziel ist es, die Jugendlichen in einem begrenzten Zeitraum auf ein selbständiges Leben vorzubereiten und ihnen die hierfür erforderlichen sozialen und lebenspraktischen Fertigkeiten zu vermitteln.

Dieses Angebot ist niedrigschwelliger angelegt als z.B. das Wohnen in unserer vollstationären Wohngruppe. Unsere Erfahrung zeigt, dass diese Betreuungsform die das Leben in einer eigenen Wohnung simuliert und dennoch einen geschützten Rahmen und professionelle Begleitung bietet, von unseren KlientInnen als echte Chance wahrgenommen wird und ihnen ein ideales Lernfeld für ein selbstbestimmtes Leben bietet.

Die Betreuung beinhaltet neben der Unterstützung zur Alltagsbewältigung auch die Möglichkeit, persönliche Probleme und Schwierigkeiten aufzuarbeiten und enthält individuelle und gruppenspezifische Angebote der Freizeitgestaltung.
Das Betreuungsverhältnis wird in einem Betreuungsvertrag zwischen dem Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, den gesetzlichen Vertretern und Mitarbeitern des Trägers unter Mitwirkung des zuständigen Jugendamtes geregelt.

Leistungen: