Begleiteter Umgang nach § 18 Abs 3 SGB VIII ist ein Angebot der Jugendhilfe für Kinder und ihre Familien bei Trennung und Scheidung der Eltern, um die Beziehung und Bindung zu beiden Eltern bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen aufrechterhalten zu können. Die Tätigkeit des begleiteten Umgangs richtet sich nach den individuellen Kontaktbedarf des betroffenen jungen Menschen und den Vorgaben des Jugendamtes und Gerichts.
Eine Orientierung an den Ressourcen, d.h. an den Fähigkeiten, Stärken und Kompetenzen der Kinder, Jugendlichen und Eltern bzw. Umgangsberechtigten ist ein wesentlicher Teil des begleiteten Umgangs.
Unsere Leistungen:
Ziel ist die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung des Kontaktes zwischen einem Kind und dem Elternteil bzw. Umgangssuchenden. Die Beteiligten werden darin gefördert und gestärkt, künftig selbstständig und eigenverantwortlich den Umgang mit ihrem Kind möglichst konfliktfrei zu gestalten.
Hierzu sind folgende Zielsetzungen zu berücksichtigen:
Für die Entwicklung des Kindes und die seiner Identität ist es von großer Bedeutung, dass es Kenntnis über die eigene Herkunft und die Möglichkeit des unbelasteten Umgangs mit beiden Eltern hat.
Der begleitete Umgang ist eine zeitlich begrenzte Hilfestellung und kann von unseren Fachkräften außer in Deutsch in folgenden Sprachen angeboten werden: englisch, französisch, arabisch, ungarisch, spanisch.
Unterstützend von einer „Nichtfachkraft“ Paschto (Muttersprache.), Russisch (sehr gut), Hindi/Urdu.
Es besteht die Möglichkeit den begleiten Umgang auf online durchzuführen.
Arbeitsansätze und Methoden
Wir stellen kindgerechte Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen Umgangskontakte zwischen dem Kind und einem Elternteil in Anwesenheit einer/s ausgebildeten Umgangsbegleiterin/ers stattfinden.
Qualifikation der Fachkräfte für den begleiteten Umgang
Wir arbeiten mit einem systemischen, ressourcen- und lösungsorientierten Verständnis. Unser Team besteht aus pädagogischem Fachpersonal, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein angeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit mit Diplom oder Bachelor, und/ oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit staatlicher Anerkennung absolviert. Die MitarbeiterInnen sind (meist langjährig) berufserfahrene Fachkräfte der sozialpädagogischen und erzieherischen Arbeit. Sie verfügen i.d.R. über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen in besonderen Lebenslagen mit und ohne Behinderung. Hinzu kommen Kompetenzen auf den Gebieten systemische Familienarbeit, frühkindliche Pädagogik, Medienpädagogik, Erlebnis- und Freizeitpädagogik, Berufswegeplanung, Fallmanagement.
Qualitätssicherung
Bei längerer Abwesenheit einer der MitarbeiterInnen gibt es eine Vertretungsregelung innerhalb des Teams.
Auf folgende weitere Angebote von Insopro e.V. kann bei Bedarf und in Rücksprache mit der Fallführenden/Mitarbeiterin/Mitarbeiter des KSD zurückgegriffen werden: