Institut für Soziale Projekte e.V.

InSoPro e.V.

VON MENSCHEN

FÜR MENSCHEN

Betreuungsweisung gemäß § 10 JGG i. V. m. § 30 SGB VIII bzw. § 41 SGB VIII

Die Betreuungsweisung ist eine ambulante auf Einzelfallhilfe ausgerichtete Maßnahme. Zielgruppe für die Betreuungsweisung sind insbesondere straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, bei denen eine andere Maßnahme der Jugendhilfe auf Grund ihrer besonderen schwierigen Lebenssituation und ihres Verhaltens nicht ausreichend erscheint. Sie ist unter anderem bei solchen Jugendlichen angezeigt, die aufgrund ihrer Problematik eine intensive und individuelle Einzelbetreuung durch eine (n) Betreuungshelfer/-in über einen längeren Zeitraum hinweg benötigen. Die Betreuungsweisung ist eine richterliche Auflage gemäß § 10 JGG i. V. m. § 30 SGB VIII bzw. § 41 SGB VIII, bei der ein jugendlicher oder junger volljähriger Straftäter für einen bestimmten Zeitraum der Betreuung und Aufsicht eines Betreuungshelfers unterstellt wird.

 

Das bieten wir bei einer Betreuungsweisung/Ziele:

  • Unterstützung bei der Erfüllung richterlicher Weisungen, Begleitung zu Gerichtsverhandlungen und Anhörungen
  • Integration in Schule, Berufsvorbereitung, Ausbildung, Arbeit
  • Training von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Aufbau eines sozialen Netzes
  • Klärung bei Spannungen zu Eltern, Lehrern, Ausbildern, Arbeitgebern
  • Training von Sozialen Kompetenzen
  • Klärung der Wohnsituation – Umzug, Wohnraumerhalt, Einrichtung
  • Klärung der finanziellen Situation, Schuldenregulierung, Beantragung von finanziellen Unterstützungen
  • Begleitung zu Behörden und Beratungsstellen
  • Umgang mit Konflikten in Familie und sozialem Umfeld, Gespräche mit Eltern und anderen Kontaktpersonen
  • Thematisieren von Drogen- und Alkoholkonsum, Suchtgefährdung und Sucht sowie Vermittlung zu relevanten Fachstellen (Suchtberatung, Entgiftung, Therapie)
  • Auseinandersetzung mit dem individuellen Freizeitverhalten, Finden und Aufbau positiver Freizeitaspekte
  • Besprechen aktueller Wochenereignisse und Post – Auswertung, Planung
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Person:
    • Straftaten,
    • Stärken und Schwächen,
    • Auftreten und persönliche Erscheinung,
    • Erfolgs- und Misserfolgsauswertung,
    • Motivation u.a.

 

Qualifikation der Fachkräfte für die Betreuungsweisung

Wir arbeiten mit einem systemischen, ressourcen- und lösungsorientierten Verständnis. Unser Team besteht aus pädagogischem Fachpersonal, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit mit Diplom oder Bachelor, und/ oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit staatlicher Anerkennung absolviert. Die MitarbeiterInnen sind (meist langjährig) berufserfahrene Fachkräfte der sozialpädagogischen und erzieherischen Arbeit. Sie verfügen i.d.R. über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen in besonderen Lebenslagen mit und ohne Behinderung. Hinzu kommen Kompetenzen auf den Gebieten systemische Familienarbeit, frühkindliche Pädagogik, Medienpädagogik, Erlebnis- und Freizeitpädagogik, Berufswegeplanung, Fallmanagement. 

 

Qualitätssicherung:

  • Regelmäßige interne Fachberatung
  • Teambesprechungen alle zwei Wochen
  • Regelmäßige Externe Supervision
  • Kollegiale Fallberatung
  • Für unsere MitarbeiterInnen werden im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Fortbildungen angeboten.

Bei längerer Abwesenheit einer MitarbeiterInn besteht eine Vertretungsregelung innerhalb des Teams.

Auf folgende weitere Angebote von Insopro e.V. kann bei Bedarf und in Rücksprache mit der Fallführenden Mitarbeiterin/Mitarbeiter des KSD zurückgegriffen werden:

  • Freizeitpädagogische Maßnahmen
  • Erlebnispädagogische Maßnahmen
  • Tiergestützte Pädagogik
  • Medienpädagogische Angebote
  • Anti-Gewalt- und Soziales Kompetenztraining